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Förderberatung

Wir unterstützen Sie dabei, das richtige Förderprogramm zu finden

Unsere 3 Säulen der Förderungsprogramme

Wir beraten:

Sie stehen vor der Gründung Ihres Unternehmens oder haben Ihr Unternehmen vor höchstens 5 Jahren gegründet und suchen das richtige Förderprogramm? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Sie sind schon voll im Geschäft und möchten wissen welche Förderungen Ihnen zustehen, um Ihr Unternehmen zukunftssicher auszurichten?

Ihr Unternehmen ist ungewollt in Schwierigkeiten geraten und Sie müssen jetzt einen kühlen Kopf bewahren? Wir helfen Ihnen bei den weiteren Schritten und finden das passende Förderprogramm für Sie!
 

Existenz­gründer­beratung

Beratungen für Existenzgründer und junge Unternehmen.

 
 

Förder­beratung für Bestands­unter­nehmen

Wir unterstützen Sie bei der Inanspruchnahme von Förderprogrammen für Bestandsunternehmen

 

Unternehmen in Schwierig­keiten

Wir beraten Sie, wenn das Geschäft mal nicht mehr so läuft und bringen Sie wieder auf Kurs.

Wer wird gefördert:

Die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Zusätzlich müssen Unternehmen in Schwierigkeiten die Voraussetzungen im Sinne von Nummer 20 Buchstabe a oder Nummer 20 Buchstabe b der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nicht finanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01) in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.

 

Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf:

  • Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
  • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
  • Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.
  • Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur
Gegenstand der Förderung

Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung erhalten für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzlich können Unternehmen in Schwierigkeiten zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung eine weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.

Unternehmen in Schwierigkeiten können die Beratung über den gesamten Förderzeitraum (maximal 6 Monate) durchführen und auch abrechnen lassen.

Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden nicht berücksichtigt. Die Beratungsleistung muss vom Berater in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert und sowohl von Ihnen als auch von Ihrem Berater abgezeichnet werden.

Höhe der Förderung
BemessungsgrundlageRegionFördersatzmaximaler Zuschuss
3.000 Euroalle Regionen90 %2.700 Euro