Wir unterstützen Sie dabei, das richtige Förderprogramm zu finden
Unsere 3 Säulen der Förderungsprogramme
Wir beraten:
Sie stehen vor der Gründung Ihres Unternehmens oder haben Ihr Unternehmen vor höchstens 5 Jahren gegründet und suchen das richtige Förderprogramm? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Sie sind schon voll im Geschäft und möchten wissen welche Förderungen Ihnen zustehen, um Ihr Unternehmen zukunftssicher auszurichten?
Existenzgründerberatung
Beratungen für Existenzgründer und junge Unternehmen.
Förderung bis 80 %
Wer wird gefördert:
Die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an
- Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.
Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf:
- Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
- Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
- Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.
- Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur.
Gegenstand der Förderung für Jungunternehmer
Allgemeine Beratungen
Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Spezielle Beratungen
Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die
- von Frauen geführt werden.
- von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
- von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
- zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
- zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
- zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
- zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
- zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
- zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.
Jungunternehmen dürfen über den gesamten Förderzeitraum (maximal 6 Monate) eine Beratung in Anspruch nehmen.
Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden nicht berücksichtigt. Die Beratungsleistung muss vom Berater in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert und sowohl von Ihnen als auch von Ihrem Berater abgezeichnet werden.
Höhe der Förderung
Bemessungsgrundlage | Region | Fördersatz | maximaler Zuschuss |
---|---|---|---|
4.000 Euro | neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) | 80 % | 3.200 Euro |
Region Lüneburg | 60 % | 2.400 Euro | |
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)mit Berlin und Region Leipzig | 50 % | 2.000 Euro |
Förderung bis 80 % der Kreditsumme
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Wer wird gefördert:
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, Existenzgründer, Unternehmensnachfolger sowie Angehörige freier Berufe.
Gegenstand der Förderung
Besicherung von Krediten für Vorhaben z. B. Existenzgründungen, Geschäftsübernahmen, Teilhaberschaften, Investitionen, Betriebsverlegungen, Vorrat- und Auftragsfinanzierung, Betriebsmittelkredite, Avalkredite.
Höhe der Förderung
Bürgschaft bis zu max. 80% des zu verbürgenden Kredites. Auf die Gewährung einer Bürgschaft besteht kein Rechtsanspruch.
Dahrlehn bis 20.000 €
Förderung von Existenzgründern durch Gewährung von Mikrodarlehen
Wer wird gefördert:
Natürliche Personen, Gesellschafter von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, die ein Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern neu gründen wollen.
Gegenstand der Förderung für Jungunternehmer
Existenzgründer können verzinsliche Darlehen zur Finanzierung abzugsfähiger Betriebsausgaben (Investitionen und Betriebsmittel) erhalten vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit und/oder innerhalb der ersten 36 Monate nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Höhe der Förderung
Vor Aufnahme bzw. innerhalb der ersten 36 Monate nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit: verzinsliches rückzahlbares Ratendarlehen in Höhe von bis zu 10.000 EUR je Unternehmensgründung bei nachgewiesenem Finanzierungsfehlbedarf, wenn zusätzlich ein Arbeits- oder Ausbildungsplatz geschaffen wird verzinsliches rückzahlbares Ratendarlehen in Höhe von bis zu 20.000 EUR je Unternehmensgründung bei Beteiligung einer Geschäftsbank an der Finanzierung des bestehenden Fehlbedarfs verzinsliches rückzahlbares Ratendarlehen in Höhe von bis zu 20.000 EUR bei Betriebsübernahmen. Die Darlehen können einzeln beantragt oder bis zur Erreichung des Höchstbetrages von 20.000 EUR miteinander kombiniert werden. Die Laufzeit des Darlehens kann bis zu 5 Jahre betragen und ist bis zu 12 Monate tilgungsfrei. Der Zinssatz ist fest und beträgt für die gesamte Laufzeit des Darlehens 5 % pro Jahr auf die Restschuld. Auf die Gewährung eines Darlehens besteht kein Rechtsanspruch.
Förderung bis 80 %
Wer wird gefördert:
Natürliche Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und hier auch ihre Unternehmensgründung/-übernahme planen
Gegenstand der Förderung
1. Inanspruchnahme von Beratung und Begleitung durch einen Berater oder ein Beratungsunternehmen bis zu höchstens 2 Tagewerken.
2. Bei Unternehmensnachfolgen können in begründeten Fällen zwei zusätzliche Beratungs- und Begleitungstage gefördert werden, sofern sich die zusätzlichen Beratungsleistungen auf den unmittelbaren Verhandlungsprozess zwischen Übergabe- und Übernahmeinteressierten beziehen.
3. Bei innovativen, technologieorientierten Existenzgründungen/Übernahmen können in begründeten Fällen zwei zusätzliche Beratungs- und Begleitungstage gefördert werden, sofern sich die zusätzlichen Beratungsleistungen auf schutzrechtliche, urheberrechtliche o.ä. Fragen beziehen.
Höhe der Förderung
80 Prozent der Ausgaben werden als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt: Ein Tagessatz für Beratung und Begleitung von höchstens 625 EUR (netto) (entspricht einem maximalen Zuschuss i.H.v. 500 EUR je Tagewerk).
Gründerkredit bis zu 125.000 €
Wer wird gefördert:
- Existenzgründer, auch Freiberufler
- Unternehmensnachfolger
- junge Unternehmen
- kleine Unternehmen
Sie erhalten die Förderung, wenn Sie:
- in Unternehmen gründen
- ein junges Unternehmen festigen möchten (bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit)
- sich als Geschäftsführer an einem Unternehmen beteiligen
- ein Unternehmen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge übernehmen
- ein Unternehmen im Haupterwerb oder vorläufig im Nebenerwerb führen möchten
Das Förderprodukt kommt nicht infrage für:
- mittlere und große Unternehmen
- Unternehmen, die vor mehr als 5 Jahren ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben
- Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten
- Unternehmen, die landwirtschaftliche Produkte erzeugen oder in der Fischerei tätig sind
Gegenstand der Förderung
Mit dem ERP-Gründerkredit – Startgeld erhalten Sie bis zu 125.000 Euro Kredit, um ein Unternehmen einzurichten und zu betreiben. Im Wesentlichen fördern wir folgende Maßnahmen: Investitionen, Anschaffung von Anlagen, Maschinen, Computer, Grundstücke und Gebäude, Baukosten, Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente) Software, Betriebsmittel, liquide Mittel, Personalkosten, Mieten, Aufwendungen für Marketingmaßnahmen, Messeteilnahme, Beratungskosten Material- und Warenlager Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils, wenn Sie eine Geschäftsführerfunktion übernehmen. Das Förderprodukt kommt nicht infrage für: Baumaßnahmen für „Betreutes Wohnen“ (sogenannte In-Sich-Geschäfte), wie zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmensanteile, Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen Dritter, Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen.
Höhe der Förderung
Mit dem ERP-Gründerkredit – Startgeld erhalten Sie bis zu 125.000 Euro Kredit, um ein Unternehmen einzurichten und zu betreiben. Im Wesentlichen fördern wir folgende Maßnahmen: Investitionen, Anschaffung von Anlagen, Maschinen, Computer, Grundstücke und Gebäude, Baukosten, Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente) Software, Betriebsmittel, liquide Mittel, Personalkosten, Mieten, Aufwendungen für Marketingmaßnahmen Messeteilnahme, Beratungskosten, Material- und Warenlager Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils, wenn Sie eine Geschäftsführerfunktion übernehmen. Das Förderprodukt kommt nicht infrage für: Baumaßnahmen für „Betreutes Wohnen“ Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmensanteile, Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen Dritter, Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen.
Förderung bis zu 80.000 €
Natürliche Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und hier auch ihre Unternehmensgründung/-übernahme planen.
Gegenstand der Förderung
1. Inanspruchnahme von Beratung und Begleitung durch einen Berater oder ein Beratungsunternehmen bis zu höchstens 2 Tagewerken.
2. Bei Unternehmensnachfolgen können in begründeten Fällen zwei zusätzliche Beratungs- und Begleitungstage gefördert werden, sofern sich die zusätzlichen Beratungsleistungen auf den unmittelbaren Verhandlungsprozess zwischen Übergabe- und Übernahmeinteressierten beziehen.
3. Bei innovativen, technologieorientierten Existenzgründungen/Übernahmen können in begründeten Fällen zwei zusätzliche Beratungs- und Begleitungstage gefördert werden, sofern sich die zusätzlichen Beratungsleistungen auf schutzrechtliche, urheberrechtliche o.ä. Fragen beziehen.
Höhe der Förderung
80 Prozent der Ausgaben werden als zuwendungsfähige Ausgaben werden anerkannt: Ein Tagessatz für Beratung und Begleitung von höchstens 625 EUR (netto) (entspricht einem maximalen Zuschuss i.H.v. 500 EUR je Tagewerk).
Kreditzinsen zwischen 1 und 2,12 %
Wer wird gefördert:
- Existenzgründer und Unternehmensnachfolger
- Selbstständige und Freiberufler
- Unternehmen
Gegenstand der Förderung
Mit dem ERP-Gründerkredit – Universell wird alles gefördert, was für Ihre unternehmerische Tätigkeit notwendig ist. Dazu zählen:
1. Anschaffungen (Investitionen)
- Anlagen und Maschinen
- Grundstücke und Gebäude
- Baukosten
- Einrichtungsgegenstände
- Firmenfahrzeuge
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
- Software
2. Laufende Kosten (Betriebsmittel)
- Liquide Mittel
- Personalkosten
- Mieten
- Marketingkosten
- Beratungskosten
3. Material- und Warenlager
Das Förderprodukt kommt nicht infrage für:
- Baumaßnahmen für „Betreutes Wohnen“
- Treuhandkonstruktionen
- In-Sich-Geschäfte, zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmensanteile
- Umschuldungen (Ausnahme: Umschuldungen aus dem KfW-Schnellkredit 2020)
- Ausschüttung von Gewinn und Dividenden
- Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen.
Höhe der Förderung
- Für Anschaffungen und laufende Kosten
- Reduzierter Zinssatz von 1,00 bis 2,12 % p.a.
- Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung sowie 2 Jahre keine Tilgung
- Bis zu 90 % des Bankenrisikos übernimmt die KfW
- Alternativ auch ohne Risikoübernahme, unabhängig vom Alter des Unternehmens
Förderberatung für Bestandsunternehmen
Wir unterstützen Sie bei der Inanspruchnahme von Förderprogrammen für Bestandsunternehmen
Förderung bis 80 %
Wer wird gefördert:
Die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an
- Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.
Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf:
- Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
- Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
- Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.
- Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur.
Gegenstand der Förderung für Jungunternehmer
Allgemeine Beratungen
Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Spezielle Beratungen
Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die
- von Frauen geführt werden.
- von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
- von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
- zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
- zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
- zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
- zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
- zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
- zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.
Jungunternehmen dürfen über den gesamten Förderzeitraum (maximal 6 Monate) eine Beratung in Anspruch nehmen.
Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden nicht berücksichtigt. Die Beratungsleistung muss vom Berater in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert und sowohl von Ihnen als auch von Ihrem Berater abgezeichnet werden.
Höhe der Förderung
Bemessungsgrundlage | Region | Fördersatz | maximaler Zuschuss |
---|---|---|---|
4.000 Euro | neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) | 80 % | 3.200 Euro |
Region Lüneburg | 60 % | 2.400 Euro | |
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)mit Berlin und Region Leipzig | 50 % | 2.000 Euro |
Förderung bis 50 %
Wer wird gefördert:
Antragsberechtigt sind kleine und Kleinstunternehmen sowie mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Haupterwerb und Hauptsitz in Mecklenburg-Vorpommern mit – weniger als 250 Beschäftigten und – entweder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR. Achtung! Gemäß den rechtlichen Vorgaben sind bestimmte Wirtschaftszweige und Branchen von der Förderung ausgeschlossen.
Gegenstand der Förderung
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens von 8 TEUR bis 20 TEUR (im Einzelfall bis 100 TEUR), welche der Umsetzung des Vorhabens dienen. Investitionen in Standardhardware und Standardsoftware sind von der Förderung ausgeschlossen. Für die Förderung können nur Maßnahmen berücksichtigt werden, die nicht bereits durch andere Förderinstrumente erfasst werden und wurden.
Höhe der Förderung
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss und wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Kleine und Kleinstunternehmen können eine Zuwendung in Höhe von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Für mittlere Unternehmen kann ein Fördersatz in Höhe von bis zu 35 % gewährt werden.
Förderung bis zu 30 %
Wer wird gefördert:
Kleinstunternehmen des Handwerks (außer Baugewerbe), der Dienstleistungs- und Tourismusbranche und des verarbeitenden Gewerbes, die außerhalb der Hauptorte1 von Ober- und Mittelzentren liegen mit jeweils weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz von höchsten 2 Mio. EUR. (zum Beispiel: KFZ-Werkstatt)
Gegenstand der Förderung für Jungunternehmer
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mehr als 10.000,00 EUR betragen. Die Förderung darf nur bis zum beihilferechtlichen Höchstsatz mit anderen öffentlichen Förderungen kombiniert werden. Der Gesamtwert der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen (VO (EU) Nr. 1407/2013) darf 200.000 EUR bezogen auf einen Zeitraum von drei Steuerjahren nicht überschreiten. Fördersätze: Bestehende Unternehmen können eine Förderung von bis zu 30 %, Existenzgründer einschließlich einer damit verbundenen Unternehmensnachfolge können eine Förderung von bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Unter Existenzgründung wird die Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, unabhängig ob im Neben- oder Haupterwerb, aber erstmalig auf dem zur Förderung beantragten Tätigkeitsgebiet verstanden. Beispiel: Erweiterung des bestehenden Werkstattgebäudes einer Tischlerei: 50.000 € brutto, Umbau- und Anbaukosten des Gebäudes (Vergrößerung der Werkstattfläche und Schaffung eines separaten Büroraumes) 70.000 € brutto, Holzverarbeitungsmaschine 6.000 € brutto, für erstmalige Büroausstattung inklusive PC und Spezialsoftware Gesamt 126.000 € brutto -> förderfähige Nettokosten 102.060 € -> davon 30% = 30.618 € Zuschuss
Höhe der Förderung
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mehr als 10.000,00 EUR betragen. Die Förderung darf nur bis zum beihilferechtlichen Höchstsatz mit anderen öffentlichen Förderungen kombiniert werden. Der Gesamtwert der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen (VO (EU) Nr. 1407/2013) darf 200.000 EUR bezogen auf einen Zeitraum von drei Steuerjahren nicht überschreiten. Fördersätze: Bestehende Unternehmen können eine Förderung von bis zu 30 %, Existenzgründer einschließlich einer damit verbundenen Unternehmensnachfolge können eine Förderung von bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Unter Existenzgründung wird die Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, unabhängig, ob im Neben- oder Haupterwerb, aber erstmalig auf dem zur Förderung beantragten Tätigkeitsgebiet verstanden. Beispiel: Erweiterung des bestehenden Werkstattgebäudes einer Tischlerei: 50.000 € brutto, Umbau- und Anbaukosten des Gebäudes (Vergrößerung der Werkstattfläche und Schaffung eines separaten Büroraumes) 70.000 € brutto, Holzverarbeitungsmaschine 6.000 € brutto, für erstmalige Büroausstattung inklusive PC und Spezialsoftware Gesamt 126.000 € brutto -> förderfähige Nettokosten 102.060 € -> davon 30% = 30.618 € Zuschuss
Bürgschaften bis zu 80 % der Kreditsumme
Wer wird gefördert:
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, Existenzgründer, Unternehmensnachfolger sowie Angehörige freier Berufe.
Gegenstand der Förderung
Besicherung von Krediten für Vorhaben z. B. Existenzgründungen, Geschäftsübernahmen, Teilhaberschaften, Investitionen, Betriebsverlegungen, Vorrat- und Auftragsfinanzierung, Betriebsmittelkredite, Avalkredite.
Höhe der Förderung
Bürgschaft bis zu max. 80% des zu verbürgenden Kredites. Auf die Gewährung einer Bürgschaft besteht kein Rechtsanspruch.
Wer wird gefördert:
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft nach § 2 Gewerbesteuergesetz, die in Mecklenburg-Vorpommern investieren. Ein Investitionsvorhaben kann gefördert werden, wenn der sogenannte Primäreffekt erfüllt wird. Dafür müssen überwiegend Güter hergestellt oder Leistungen erbracht werden, die regelmäßig überregional (über 50 km ab Betriebsstätte hinaus) abgesetzt werden. Eine weitere Fördervoraussetzung ist die Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeitsplätzen.
Gegenstand der Förderung:
Investitionszuschüsse werden in der Regel für Anschaffungs- und Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens (Gebäude, Anlagen, Maschinen) gewährt.
Höhe der Förderung:
Für Investitionsvorhaben in den Landkreisen Nordwestmecklenburg, Ludwigslust-Parchim, Rostock, Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Rügen sowie in den Kreisfreien Städten Schwerin und Hansestadt Rostock liegt der Basisfördersatz zwischen 25 % und 10 %. Für Investitionsvorhaben im Landkreis Vorpommern-Greifswald liegt der Basisfördersatz zwischen 35 % und 15 %.
– 2 – Anschrift Werkstraße 213 19061 Schwerin Tel I Fax 0385 6363-0 I 0385 6363-1212 Web I Mail www.lfi-mv.de I info@lfi-mv.de Stand: Juni 2021
– ohne Anspruch auf Vollständigkeit Im Fall von Erweiterungsvorhaben ist entweder die Anzahl der bestehenden Dauerarbeitsplätze um 5 % zu erhöhen oder die Investitionssumme bezogen auf ein Jahr übersteigt die durchschnittlich verdiente Abschreibungssumme der letzten drei Jahre um 25 %.
Wer wird gefördert:
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, Existenzgründer, Unternehmensnachfolger sowie Angehörige freier Berufe.
Gegenstand der Förderung
Besicherung von Krediten für Vorhaben z. B. Existenzgründungen, Geschäftsübernahmen, Teilhaberschaften, Investitionen, Betriebsverlegungen, Vorrat- und Auftragsfinanzierung, Betriebsmittelkredite, Avalkredite.
Höhe der Förderung
Bürgschaft bis zu max. 80 % des zu verbürgenden Kredites. Auf die Gewährung einer Bürgschaft besteht kein Rechtsanspruch.
Unternehmen in Schwierigkeiten
Wir beraten Sie, wenn das Geschäft mal nicht mehr so läuft und bringen Sie wieder auf Kurs.
Wer wird gefördert:
Die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Zusätzlich müssen Unternehmen in Schwierigkeiten die Voraussetzungen im Sinne von Nummer 20 Buchstabe a oder Nummer 20 Buchstabe b der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nicht finanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01) in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.
Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf:
- Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
- Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
- Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
- Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.
- Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur
Gegenstand der Förderung
Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung erhalten für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzlich können Unternehmen in Schwierigkeiten zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung eine weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.
Unternehmen in Schwierigkeiten können die Beratung über den gesamten Förderzeitraum (maximal 6 Monate) durchführen und auch abrechnen lassen.
Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden nicht berücksichtigt. Die Beratungsleistung muss vom Berater in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert und sowohl von Ihnen als auch von Ihrem Berater abgezeichnet werden.
Höhe der Förderung
Bemessungsgrundlage | Region | Fördersatz | maximaler Zuschuss |
---|---|---|---|
3.000 Euro | alle Regionen | 90 % | 2.700 Euro |